
Sie verkaufen an Ihrer Abendkassen nur Eintrittsbänder zum regulären Eintrittspreis und geben Freibänder für Behinderte aus.
(Es gibt auch ermäßigte Eintrittsbänder für Harz-IV-Empfänger/innen und Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren. Diese sind aber nur an der zentralen Kasse am Münsterplatz erhältlich. Im Vorverkauf werden nur Bänder zum regulären Preis verkauft.)
Bitte beachten Sie auch die Infos zu den Eintrittspreisen.
Jedes Eintrittsband, das verkauft wird, trägt dazu bei, dass die Mitwirkenden einen Teil ihrer Unkosten erstattet bekommen. Darüber hinaus bildet es die Grundlage für die Finanzierung der nächsten Kulturnacht und sichert somit die Zukunft des Projekts.
Das Organisationsteam wird die Einlasskontrolle und den Verkauf von Eintrittsbändern vor Ort durch ein Team von zivilen Mitarbeitern in Stichproben kontrollieren. Wird die Einlasskontrolle an einem Veranstaltungsort überhaupt nicht oder zu bestimmten Zeiten nachlässig durchgeführt, verliert der Veranstalter das Recht, an der Ausschüttung zu partizipieren. Darüberhinaus kann dem Veranstalter bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln der Kulturnacht die Teilnahme an der Kulturnacht im folgenden Jahr verwehrt werden.
Abholung und Rückgabe der Eintrittsbänder
Bitte holen Sie die für Ihre Abendkasse benötigte Menge an Eintrittsbändern zusammen mit Programmheften und Plakaten für die Werbung beim Organisationsteam der Kulturnacht ab. Die Bänder werden gegen Unterschrift einer Vereinbarung und Unterzeichnung eines Lieferscheines ausgegeben. Bitte beachten Sie dazu die Termine und Fristen.
Nehmen Sie ausreichend Bänder mit! Wir können am Veranstaltungstag keinen Nachschub zu Ihrem Veranstaltungsort liefern. Im Notfall müssen Sie selbst zur zentralen Kasse am Münsterplatz kommen und Bänder nachholen.
Nach Ende der Veranstaltung bringen Sie bitte alle Einnahmen aus dem Verkauf der Eintrittsbänder zusammen mit dem Lieferschein und den übrigen Bändern zu uns. Sollten Veranstalter ohne Rücksprache erst später abrechnen, können sie bei der Ausschüttung nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie dazu die Termine und Fristen.