
Bewerbungsschluss und Redaktionsschluss für Ihre Texte und Bilder:
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am |
Donnerstag, 09. Juni 2011 |
Für die Einholung von evtl. benötigten Genehmigungen (z.B. Sondernutzung von öffentlichen Plätzen und Alkoholausschank) sind Sie selbst zuständig. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung darum. Vgl. dazu unsere Hinweise bei Veranstalterpflichten.
Abholung von Eintrittsbändern für Ihre Abendkasse und
Abholung von Werbematerialien:
| von: | Dienstag, 23. August 2011 | 10 Uhr | |
| bis: | Freitag, 2. September 2011 | 12 Uhr | |
| wo: | Hauptabteilung Kultur, Frauenstraße 19, Ulm, 1. Stock, Zi. 107 |
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| Zeit: | Montag – Donnerstag | 10.00 – 12.00 Uhr 15.00 – 16.00 Uhr | |
| Freitag | 10.00 – 12.00 Uhr |
Bitte versuchen Sie, in diesen Zeitfenstern zu kommen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte vorher bei uns zur Vereinbarung eines alternativen Termins (Tel.: 0731-161-4723).
Lieferung der Veranstaltungsschilder:
| von: | Donnerstag, 15. September 2011 |
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| bis: | Samstag, 17. September 2011 |
Hinweise zu den Veranstaltungsschildern finden Sie unter: Werbung
Einzahlung der Eintrittseinnahmen:
| bis: | spätestens Freitag, 30. September 2011 | 12 Uhr | |
| wo: |
Hauptabteilung Kultur, Frauenstraße 19, Ulm, |
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| Zeit: | Montag – Donnerstag | 10.00 – 12.00 Uhr 15.00 – 16.00 Uhr | |
| Freitag | 10.00 – 12.00 Uhr |
Wichtig: Das Geld bitte bar mitbringen, nicht überweisen. Bringen Sie restliche Bänder und den Lieferschein mit! Die Anzahl der verkauften Bänder muss mit dem Geldbetrag übereinstimmen. Bitte vorher überprüfen. Sollten Sie ohne Rücksprache erst nach diesem Termin abrechnen, ist eine Berücksichtigung bei der Ausschüttung nicht mehr möglich! Bitte geben Sie uns telefonisch Bescheid, wenn Sie die vorgegebenen Zeiten nicht wahrnehmen können und vereinbaren Sie einen neuen Termin.
Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Veranstalter:
| ab: | Montag, 17. Oktober 2011 | ||
| wer: | Hauptabteilung Kultur | ||
| wie: | durch Überweisung |
Bitte beachten Sie: Die Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert sich an einem Punktesystem. (vgl. Teilnahmebedingungen) und kann nicht garantiert werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist die fristgerechte Abrechnung aller Teilnehmer.