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Das sind Ihre Aufgaben als Veranstalter

Vertragspartner mit der Kulturnacht Ulm/Neu-Ulm GbR sind diejenigen Personen oder Einrichtungen, die die Anmeldung über das bereitgestellte Formular im Internet vorgenommen haben.

Haben Sie einen Beitrag angemeldet, treten Sie als Veranstalter auf und verpflichten Sie sich u.a. folgende Veranstalterpflichten wahrzunehmen:

  • Raumreservierungen und Absprachen mit Vermieterinnen und Vermietern vorzunehmen

  • Ihr Programm selbst zu gestalten und aus eigenen Mitteln zu realisieren (inkl. Gagen, Technik, Matrial, Gebühren und Abgaben),

  • die Logistik vor Ort zu koordinieren,

  • die Kulturnacht aktiv zu bewerben (mittels Plakaten, Programmheften und Veranstaltungsschild),

  • eine Abendkasse am Eingang während der gesamten Programmzeit zu betreiben, diese mit ausreichend Personal durchgängig zu besetzen und den Einlass zu kontrollieren,

  • die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und die Gebühr hierfür abzuführen,

  • die Künstlersozialabgabe abzuführen,

  • gesetzliche Bestimmungen für Ihren Veranstaltungsort einzuhalten (z.B. Jugendschutz, Ausschankgenehmigungen),

  • entsprechende Genehmigungen einzuholen – planen Sie, öffentliche Plätze zu bespielen, so stimmen Sie die Programmplanung bitte im Vorfeld mit uns ab. Denken Sie daran, eine Sondernutzungsgenehmigung einzuholen, die für die Kulturnacht zu einer ermäßigten Gebühr von 15€ erhältlich ist (wir fragen diesen Punkt in der Anmeldung ab und unterstützen Sie dabei). Fragen zu gaststättenrechtlichen Konzessionen beantwortet Ihnen auch die Abteilung Bürgerdienste der Stadt Ulm, Tel.: 0731 – 161 3212, und für Neu Ulm der Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Tel.: 0731 – 7050-324.

  • die genannten Termine und Fristen einzuhalten,

  • sich selbständig fehlende Informationen beim Organisationsteam einzuholen.

Das Organisationsteam der Kulturnacht hilft bei Fragen gerne weiter und kann bei städtischen Genehmigungen (z. B. Sondernutzungserlaubnissen und Ausschankgenehmigungen) vermitteln.

Übrigens: Unter bestimmten Bedingungen können Jugendliche unter 18 Jahren auch nach 24 Uhr an der Kulturnacht teilnehmen. Bitte beachten Sie die Angaben unter „Kids“. Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.