Barrierefreiheitserklärung

barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 26.07.2021 erstellt und gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.kultur-in-ulm.de). 
Unser Anspruch ist, die Website barrierefrei und für verschiedene, auch mobile, Geräte gut nutzbar zu gestalten.

Barrierefrei nach WCAG 2.1 und BITV 2.0

Unser Maßstab für Barrierefreiheit sind Erfolgskriterien des internationalen Standards, der Web Content Accessibility Guidelines (deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Nicht barrierefrei

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

keine

  1. Unverhältnismäßige Belastung

Eingebundene Inhalte von Dritten (bzw. Kulturschaffenden) können nicht uneingeschränkt barrierefrei angeboten werden, da diese Inhalte nicht vom Website-Betreiber erstellt und eingestellt wurden, dies betrifft bspw. eingebundene Youtube-Videos. Diese werden z.T. nicht mit Untertiteln angeboten. Die einzelnen Kulturprofile werden von den Kulturakteuren und -akteurinnen selbst angelegt.

Auf den Kulturprofilen (angelegt von den externen Kulturschaffenden) gibt es viele Links zu externen Websites, Youtube, Facebook, Vimeo, Soundcloud, etc. Über die Barrierefreiheit dieser Websites haben wir keine Kenntnis und auch keinen Einfluss.

  1. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Eingebundene Veranstaltungen, die automatisch aus dem Portal veranstaltungen.ulm.de auf diese Website einfließen, können nicht barrierefrei angeboten werden. Die Bilder von Veranstaltungen haben keinen Alternativtext, da sie nicht durch die Kulturabteilung der Stadt Ulm gepflegt, sondern durch die externen Veranstalter selbst eingetragen werden. Das Veranstaltungsportal selbst bietet leider keine Möglichkeit einen Alternativtext für Bilder einzutragen.

Unsere Sprache

Wir bemühen uns, unsere Blogeinträge so zu schreiben, dass sie auch von Lesern und Leserinnen verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind. Die Veranstaltungsbeschreibungen und Kulturprofiltexte werden von extern angelegt. Hier haben wir - die Kulturabteilung der Stadt Ulm - keinen Einfluss auf die Formulierungen.

Anpassungsfähiges Design

Wir haben unsere Website nach dem Ansatz des responsive web design umgesetzt: auf kleineren Bildschirmen erscheint ein dafür optimiertes Layout.

Feedback

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! 
Telefon: +49 731 161-4701
E-Mail: kulturinulm@ulm.de

Stadt Ulm Kulturabteilung
Frauenstraße 19
89073 Ulm

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite. den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Abschnitt "Feedback" dieser Erklärung.

Falls die Kulturabteilung der Stadt Ulm sich nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart+49 711 279-3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Pfeil nach oben